
Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich auch dann abtretbar, wenn sie noch nicht entstanden sind, d.h. wenn sie noch zukünftig und ungewiss sind. Fraglich ist aber, nach welcher Person sich der Schaden bestimmt. Nach dem Zedenten oder dem Zessionar. Dies lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt auf den einzelnen abgetretenen Anspru...
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